Deine Fragen – unsere Antworten

Bildungskarenz bezeichnet nach wie vor die arbeitsrechtliche Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber über eine Freistellung von der Arbeit zur Weiterbildung (§§ 11/11a AVRAG). „Weiterbildungszeit“ ist der neue Name für das Gesamtmodell inklusive Förderung: Die frühere Förderung dieser Freistellung – das Weiterbildungsgeld – wurde am 8. Juni 2026 abgeschafft und durch die neue Weiterbildungsbeihilfe (bzw. Weiterbildungsteilzeitbeihilfe für die Teilzeit-Variante) ersetzt. Du brauchst also weiterhin eine Bildungskarenz-Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber als Grundlage, beantragst darauf aufbauend aber die neue Weiterbildungsbeihilfe beim AMS.
Teilweise – und das wird oft missverständlich dargestellt. Die arbeitsrechtliche Freistellungsvereinbarung (Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit nach AVRAG) gibt es weiterhin unverändert. Abgeschafft wurde die bisherige Förderung dieser Freistellung, das Weiterbildungsgeld; an ihre Stelle trat am 8. Juni 2026 die neue Weiterbildungsbeihilfe bzw. Weiterbildungsteilzeitbeihilfe des AMS, für die teils andere Voraussetzungen und Beträge gelten.
Nein. Anders als beim früheren Weiterbildungsgeld besteht auf die neue Weiterbildungsbeihilfe kein Rechtsanspruch. Das AMS kann einen Antrag auch dann ablehnen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – etwa, wenn das jährliche Förderbudget bereits ausgeschöpft ist. Eine solche Ablehnung lässt sich zudem nicht mit einem Rechtsmittel bekämpfen. Plane deinen Antrag daher rechtzeitig und hol dir vorab eine unverbindliche Ersteinschätzung, ob deine geplante Ausbildung als arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar eingestuft werden dürfte.
Wir bieten Online-Ausbildungen in sechs Themenfeldern an: Office Management, Business Management & HR, Betriebliche Gesundheit, Marketing/Innovation & Change, Rechnungswesen sowie Training & Coaching. Jede Ausbildung lässt sich optional mit Zusatzmodulen wie KI-Kompetenz, Business English oder Projektmanagement erweitern – egal ob Einstieg, Wiedereinstieg oder gezielte Höherqualifizierung.
Unsere Ausbildungskonzepte sind arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar aufgebaut – zwei zentrale Bedingungen für die Förderfähigkeit. Dazu gehören ein strukturierter Ausbildungs- und Lernplan, dokumentierte Anwesenheits- und Lernzeiten sowie Live-Online-Unterricht mit Trainer:innen statt reinem Selbststudium, da das AMS ausschließlich Präsenz- oder Live-Online-Formate anerkennt.
Ja, unsere Ausbildungen finden zu 100 % online statt – du sparst dir Anfahrtswege und kannst Familie, Beruf und Weiterbildung flexibel vereinbaren. Dabei lernst du jedoch nicht allein: Trainer:innen und Tutor:innen begleiten dich durchgehend während deiner Zeit im Online Lernraum und darüber hinaus.
Rein zeit- und ortsunabhängiges Lernen ohne feste Zeiten wird vom AMS nicht als förderfähig anerkannt – gefördert werden nur Präsenz- oder Live-Online-Formate. Unser Durchführungskonzept sieht daher einen Online-Lernraum mit fixen, aber flexibel wählbaren Zeitslots vor: Je nach Wochenstundenbedarf wählst bis zu 7 von insgesamt 9 Zeitslots, die deine Kurszeiten für die Dauer der Weiterbildungszeit bilden. Trainer:innen begleiten dich live in diesen Zeiten, einzelne Termine lassen sich bei Bedarf verschieben oder nachholen.
Ja, wenn dich mehrere Ausbildungen aus unserem Angebot interessieren, kannst du auch mehr als eine buchen. Beachte dabei, dass sich die Gesamtstundenzahl ändern kann, falls sich Inhalte zwischen den Ausbildungen überschneiden. Mit unserer Planungssimulation siehst du auf einen Blick, wie viele Stunden dein Ausbildungspaket hat.
Zusätzlich zu deiner gewählten Ausbildung stehen dir optional weitere Zusatzmodule zur Verfügung, mit denen du dein Profil thematisch erweitern kannst – zum Beispiel KI-Kompetenz, Business English oder Projektmanagement. Die Basis deiner Weiterbildungszeit ist dabei immer eine unserer Ausbildungen; die Zusatzmodule ergänzen und individualisieren sie.
Nach erfolgreichem Abschluss und vollständiger Bezahlung erhältst du eine Teilnahmebestätigung. Optional kannst du auch eine Prüfung absolvieren, dann bekommst du ein Zertifikat von den bit BildungsWelten. Diese Nachweise haben keinen Rechtsanspruch auf Anerkennung durch staatliche Bildungsinstitutionen und berechtigen nicht automatisch zur Erlangung einer Gewerbeberechtigung in reglementierten Berufsbereichen, außer es ist bei der jeweiligen Ausbildung ausdrücklich anders angegeben. Sie dokumentieren aber deine erworbenen Kompetenzen und werden von Arbeitgebern als Qualifikationsnachweis anerkannt.
Wenn du deine Weiterbildungszeit vorzeitig abbrichst, zahlst du nur bis zu dem Tag, an dem deine Weiterbildungszeit offiziell endet.
Für die meisten unserer Ausbildungen sind keine speziellen Vorkenntnisse nötig – sie eignen sich für Einsteiger:innen, Wiedereinsteiger:innen und für die gezielte Höherqualifizierung gleichermaßen. Bei einzelnen Angeboten können spezifische Zugangsvoraussetzungen gelten; diese sind dann direkt bei der jeweiligen Ausbildung angeführt.
Ruf uns unter 05050 2828 800 an, schreib uns an office@weiterbildungszeit-bit.at oder nutze unser Kontaktformular. Wir beraten dich kostenfrei und unverbindlich, senden dir passendes Infomaterial zu und erstellen dir auf Wunsch deinen individuellen Ausbildungsplan für den AMS-Antrag.
Anträge auf Weiterbildungsbeihilfe bzw. Weiterbildungsteilzeitbeihilfe sind erst seit 8. Juni 2026 möglich – das ist zugleich der früheste mögliche Beginn der Förderung. Du kannst deinen Antrag frühestens 3 Monate vor dem geplanten Start deiner Weiterbildungszeit stellen. Davor solltest du die Bildungskarenz mit deinem Arbeitgeber vereinbaren und dein individuelles Kursprogramm zusammenstellen, das wir dir kostenlos und unverbindlich erstellen.
Für deinen AMS-Antrag brauchst du einen strukturierten Schulungsplan. Wähle dazu in unserer Planungssimulation deine gewünschte Ausbildung und ergänze sie optional mit Zusatzmodulen, wähle passende Lernzeiten aus unseren Zeitslots aus – wir erstellen dir daraus kostenlos und unverbindlich deinen individuellen Ausbildungsplan inklusive genauem Zeitplan, wann du welche Inhalte lernst.
Diesen Ausbildungsplan kannst du für deine Bildungsberatung verwenden, bei deinem AMS Antrag musst du ihn jedenfalls miteinreichen.
Für die Weiterbildungsbeihilfe ja, aber nur wenn dein Bruttoeinkommen unter EUR 3.465,00 pro Monat (Wert 2026) liegt – dann ist eine Bildungsberatung in einem BerufsInfoZentrum des AMS vorgeschrieben, bevor der Förderantrag gestellt werden kann. Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist unabhängig vom Einkommen keine Bildungsberatung erforderlich.
Nur eingeschränkt: Ein geringfügiges Dienstverhältnis während der Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit ist ausschließlich zulässig, wenn es bereits vor Beginn deiner Ausbildung bestanden hat, mindestens 26 Wochen lang, und bei einem anderen Arbeitgeber als dem, mit dem du die Bildungskarenz vereinbart hast. Ein neues Dienstverhältnis während der Weiterbildungszeit einzugehen, ist damit nicht vorgesehen.
Der Ablauf gliedert sich in vier Schritte: Zuerst vereinbarst du mit deinem Arbeitgeber die Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit für die geplante Dauer. Danach erstellen wir dir kostenlos deinen individuellen Ausbildungs- und Schulungsplan, den du für den AMS-Antrag brauchst. Anschließend stellst du beim AMS den Antrag auf Weiterbildungsbeihilfe bzw. Weiterbildungsteilzeitbeihilfe – frühestens 3 Monate vor dem geplanten Start. Sobald das AMS deinen Antrag genehmigt hat, buchst du die Ausbildung und startest in deine Weiterbildungszeit.
Nein, die Voraussetzungen für die Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit sind österreichweit einheitlich geregelt – es gibt keine speziellen Grazer oder steirischen Sonderregeln. Zuständig ist das AMS Steiermark bzw. das AMS Graz. Als bit BildungsWelten GmbH mit Sitz in Graz beraten wir dich unabhängig von deinem Wohnort österreichweit kostenlos und unverbindlich.
Um Anspruch auf die Weiterbildungsbeihilfe zu haben, musst du unter anderem mindestens 12 Monate ununterbrochen beim aktuellen Arbeitgeber vollversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, eine gültige Bildungskarenz-Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber abgeschlossen haben, mindestens 20 Wochenstunden Weiterbildung absolvieren (16 bei Betreuungspflichten für Kinder bis 7 Jahre), und eine arbeitsmarktrelevante, überbetrieblich verwertbare Weiterbildung wählen. Bei niedrigerem Einkommen kommt eine verpflichtende AMS-Bildungsberatung dazu. Die folgenden Fragen gehen im Detail darauf ein.
Du musst bei Antragstellung mindestens 12 Monate ununterbrochen vollversicherungspflichtig beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sein. Bist du in einem Saisonbetrieb beschäftigt, reichen 3 Monate ununterbrochene Beschäftigung direkt vor der Antragstellung – zusätzlich musst du aber insgesamt 12 Monate Beschäftigung innerhalb der letzten 24 Monate in Österreich nachweisen.
Nein. Nach einer Elternkarenz muss vor Beginn der Weiterbildungszeit eine Wartefrist von mindestens 26 Wochen tatsächlicher Beschäftigung beim selben Arbeitgeber eingehalten werden.
Ja, du brauchst in jedem Fall eine Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber über die Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit – ohne sie kann kein Förderantrag gestellt werden. Liegt dein Bruttoeinkommen bei oder über EUR 3.465,00 pro Monat (Wert 2026, entspricht der halben ASVG-Höchstbeitragsgrundlage), beteiligt sich dein Arbeitgeber zusätzlich mit 15 % an der Weiterbildungsbeihilfe, wodurch sich der AMS-Anteil entsprechend verringert. Liegt dein Einkommen darunter, entfällt diese Arbeitgeberbeteiligung, dafür ist dann eine Bildungsberatung beim AMS verpflichtend.
Ja, sofern eine Inskription an einer österreichischen Universität bzw. ein Ausbildungsvertrag mit einer FH vorliegt und die Studienrichtung arbeitsmarktrelevant ist. Du musst pro Semester mindestens 20 ECTS-Punkte nachweisen (16 ECTS bei Betreuungspflichten für Kinder bis 7 Jahre). Hast du bereits ein Master- oder Diplomstudium abgeschlossen, gilt eine Sonderregel: Du brauchst dann mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Beschäftigung in Österreich, davon 12 Monate ununterbrochen beim aktuellen Arbeitgeber.
Die Höhe richtet sich nach einem 9-stufigen, einkommensabhängigen Modell (Stand 01/2026): Der Tagsatz reicht von mindestens EUR 41,49 (bei einer Beitragsgrundlage bis EUR 1.571,31/Monat) bis maximal EUR 69,77 (ab EUR 4.621,50/Monat). Ab einer Beitragsgrundlage von EUR 3.465,00/Monat wird ein Teil davon – 15 Prozentpunkte – von deinem Arbeitgeber statt vom AMS getragen, die Gesamthöhe für dich bleibt aber gleich.
Die Weiterbildungsbeihilfe wird für mindestens 2 Monate und maximal 12 Monate innerhalb eines Zeitraums von 4 Jahren ab ihrem Beginn gewährt. Bei mehreren Ausbildungsmodulen muss jedes einzelne Modul mindestens 2 Monate umfassen. Die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe kann dagegen bis zu 2 Jahre innerhalb desselben 4-Jahres-Zeitraums bezogen werden, bei einer Mindestdauer von 4 Monaten pro Modul.
Ausbildungen & Zusatzmodule:
Unabhängig davon, welche Ausbildung du wählst, zahlst du bei uns ein transparentes Preismodell von 19 % deiner Weiterbildungsbeihilfe pro Monat für die Dauer deiner Ausbildung bei uns, taggenau abgerechnet. Ratenzahlung ist möglich. In einem kostenlosen, unverbindlichen Beratungsgespräch berechnen wir dir gerne die konkreten Kosten für deine gewünschte Ausbildung.
Certificate Programs:
Unsere Certificate Programs haben Fixpreise. Die Preise findest du auf den jeweiligen Infoseiten.
Der Grundpreis deiner Ausbildung ist immer 19 % deiner Weiterbildungsbeihilfe. Fallen für Prüfungen, Prüfungsvorbereitung oder ergänzende Coachings zusätzliche Gebühren an, die nicht im Preis enthalten sind, wirst du vorab darüber informiert; diese werden in der Regel direkt mit dem jeweiligen Drittanbieter verrechnet. Es entstehen jedenfalls keine Kosten, über die du nicht Bescheid weißt.
Unser Preismodell ist bewusst transparent gehalten: Du zahlst unabhängig von der gewählten Ausbildung monatlich 19 % deiner individuellen Weiterbildungsbeihilfe für die Dauer deiner Ausbildung bei uns, taggenau abgerechnet, mit der Möglichkeit zur Ratenzahlung. Das unterscheidet sich von vielen Anbietern mit fixen Kurspreisen, weil sich deine Kosten direkt an deiner tatsächlichen AMS-Förderhöhe orientieren statt an einem Pauschalpreis.
Ausnahme sind unsere Certificate Programs, diese haben Fixpreise, die du auf den jeweiligen Infoseiten findest.
Unsere Certificate Programs werden in Kooperation mit der FH BFI Wien und der EEC abgewickelt und verbinden praxisnahes Online-Lernen mit europaweit anerkannten ECTS-Punkten. Sie sind flexibel gestaltet, auch berufsbegleitend absolvierbar und direkt im Berufsalltag anwendbar.
Jedes Certificate Program umfasst 20 ECTS – europaweit anerkannte Kreditpunkte, die deine Weiterbildung sichtbar und vergleichbar machen. Du schließt mit einem offiziellen Zertifikat ab, das sowohl in der beruflichen Praxis als auch im akademischen Kontext zählt.
Nein. Unsere Certificate Programs stehen ohne Zugangsvoraussetzungen offen – auch ohne Matura. Du lernst zeitlich und örtlich vollständig flexibel auf unserer Lernplattform und unsere erfahrenen Tutor:innen unterstützen dich gezielt dort, wo du Hilfe brauchst.
Certificate Programs finden zu 100 % online statt. Du lernst zeitlich und örtlich flexibel über unsere Lernplattform, so wie es in deinen Alltag passt, und schließt jedes Modul mit einer Prüfung ab. Erfahrene Tutor:innen und Trainer:innen begleiten dich während der gesamten Weiterbildungszeit online und punktgenau dort, wo du Unterstützung brauchst.
Nach deiner Anmeldung erhältst du deinen Ausbildungsvertrag für das jeweilige Certificate Program. Darin ist eine Rücktrittsoption enthalten, die greift, falls das AMS deinen Förderantrag ablehnt – für dich besteht also kein finanzielles Risiko.
Ja. Für die Weiterbildungszeit (WBZ) sind mindestens 20 ECTS pro Semester bzw. innerhalb von 6 Monaten vorgeschrieben (16 ECTS bei Betreuungspflichten), für die Weiterbildungsteilzeit (WBTZ) mindestens 10 ECTS bzw. 8 ECTS bei Betreuungspflichten – unsere Certificate Programs mit ihren 20 ECTS erfüllen diese Vorgabe des AMS.
Wir sind für dich da!
Rufe uns an, schicke uns eine Mail oder sende uns eine Anfrage über das Kontaktformular.
Wir senden dir ausführliches Infomaterial zu und beraten dich gerne kostenfrei und unverbindlich!
bit Weiterbildungszeit online
bit BildungsWelten GmbH
Kärntner Straße 311, 8054 Graz
E-Mail:
office@weiterbildungszeit-bit.at
Telefon: 05050 2828 800




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