
Bildungskarenz in Österreich –
Förderung, Änderungen & Weiterbildungszeit ab 2026
Die Bildungskarenz hat vielen Menschen in Österreich geholfen, Neues zu lernen, sich beruflich weiterzuentwickeln oder einfach die eigenen Perspektiven zu erweitern.
Jetzt bekommt dieses Erfolgsmodell ein Update: Ab Juni 2026 gibt es ein neues Fördermodell für die Bildungskarenz , das unter dem Namen Weiterbildungszeit abgewickelt wird –
mit neuen Rahmenbedingungen, aber dem gleichen Ziel: Zeit fürs Lernen, berufliche Veränderung und persönliche Weiterentwicklung. Die neue Weiterbildungszeit baut auf den bisherigen Stärken der Bildungskarenz auf und bringt mehr Klarheit und Planbarkeit bei Förderung und Nachweisen.
Die Weiterbildungszeit wird über das AMS gefördert und bleibt auch künftig – in Form der neuen Weiterbildungszeit – eine attraktive Möglichkeit, sich beruflich weiterzubilden und gezielt in die eigene Zukunft zu investieren.
Was ist die Bildungskarenz?
Die Bildungskarenz ist eine großartige Möglichkeit, für einige Monate aus dem Job auszusteigen, um sich weiterzubilden – mit finanzieller Unterstützung durch das AMS. Ob Sprachkurse, Online-Kurse zum Verbessern von Soft Skills oder Weiterbildungen in den Bereichen Büro & Rechnungswesen, EDV oder Betriebswirtschaft.
Und genau das bleibt auch in Zukunft möglich – unter dem Deckmantel Weiterbildungszeit.
Unsere zertifizierten Online-Kurse wurden bereits vielfach in der Bildungskarenz genutzt. Sie eignen sich ideal für Qualifizierung, Umschulung oder berufliche Weiterbildung.
Die Bildungskarenz in der neuen
Weiterbildungszeit
2026 – und zwar aller Voraussicht nach im Juni oder Juli– startet in Österreich die Weiterbildungszeit. Das neue Modell bringt klarere Voraussetzungen, mehr AMS-Förderstruktur und einen stärkeren Fokus auf arbeitsmarktrelevante Weiterbildung mit sich.
Für dich heißt das: mehr Orientierung, planbare Förderung und weiterhin volle Unterstützung durch das AMS während deiner Bildungskarenz. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das neue Modell findest du in unseren FAQs zur Weiterbildungszeit.
Thema
Bisher: Bildungskarenz / Bildungsteilzeit
Neu: Weiterbildungszeit / Weterbildungsteilzeit
Zielsetzung
Bisher: Förderung individueller Weiterbildung – Zeit für persönliche oder berufliche Entwicklung nach eigenen Interessen.
Neu: Fokus auf arbeitsmarktnahe, praxisorientierte Weiterbildung; Ziel ist die gezielte Entwicklung von Kompetenzen, die beruflich verwertbar sind.
Wer soll besonders profitieren
Bisher: Arbeitnehmer:innen, die sich beruflich oder persönlich weiterbilden möchten – breite Zielgruppe ohne spezifische Einschränkungen.
Neu: Personen mit niedrigerem Einkommen oder geringerer formaler Qualifikation, die bisher weniger Zugang zu geförderter Weiterbildung hatten; zugleich auch für alle, die sich gezielt beruflich weiterentwickeln möchten. Vorrangig Geringqualifizierte und Menschen mit Nachholbedarf bei arbeitsmarktrelevanten Kompetenzen.
Abstand zur Elternkarenz
Bisher: Direkt anschließende Bildungskarenz war möglich, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt waren.
Neu: Zwischen Elternkarenz und Weiterbildungszeit muss ein Mindestabstand von 26 Wochen Beschäftigung beim selben Arbeitgeber liegen.
Welche Kurse werden anerkannt
Bisher: Sehr breites Spektrum an Aus- und Weiterbildungen: Sprachkurse, Fachtrainings, Onlinelehrgänge, Studien u. v. m.; keine Einschränkung auf arbeitsmarktbezogene Inhalte.
Neu: Es müssen arbeitsmarktnahe Weiterbildungen sein – also solche, die die Jobchancen konkret verbessern. Der Fokus liegt auf Qualifikationen, Umschulungen oder Abschlüssen mit hoher Nachfrage am Arbeitsmarkt.
Beschäftigungsdauer vor Antritt der Bildungskarenz
Bisher: mind. 6 Monate durchgehende Beschäftigung beim selben Arbeitgeber
Neu: mind. 12 Monate durchgehende Beschäftigung beim selben Arbeitgeber erforderlich (in Saisonbetrieben: 3 Monate)
Förderart
Bisher: Weiterbildungsgeld über das AMS
Neu: Weiterbildungsbeihilfe bzw. Weiterbildungsteilzeitbeihilfe über das AMS
Nachweise
Bisher: mind. 20 Wochenstunden Weiterbildung (bei Betreuungspflichten 16 Std./Woche); bei Studium keine verpflichtenden ECTS, meist Teilnahme-/Fortschrittsnachweise
Neu: mind. 20 Wochenstunden Weiterbildung (bei Betreuungspflichten 16 Std./Woche); bei Studium verpflichtend 20 ECTS pro Semester (bzw. 16 ECTS bei Betreuungspflichten)
Beratung
Bisher: keine Beratungspflicht, freiwillige AMS-Beratung möglich
Neu: verpflichtende Bildungsberatung bei niedrigerem Einkommen (unter ½ der Höchstbeitragsgrundlage)
Arbeitgeber:innen
Bisher: keine Zuschüsse oder Beteiligungen
Neu: 15 % Zuschuss bei Einkommen über ½ Höchstbeitragsgrundlage; SV-Beiträge werden vom AMS getragen
Startdatum
Bisher: 31. Mai 2025 (letzte Starts nach alter Regelung möglich)
Neu: voraussichtlich ab Juni/Juli 2026
Onlinekurse für Bildungskarenz und Weiterbildungszeit
Unser Motto? Neuer Name, neues Modell, bewährte Qualität!
Wir stehen dir mit einem umfangreichen Online-Kurs-Angebot und individueller Förderberatung zur Seite.
Du profitierst von:
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flexibler Zeiteinteilung
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persönlicher Lernbegleitung
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anerkannten Zertifikaten
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praxisnahen Inhalten, die dich wirklich weiterbringen
Bildungskarenz bleibt auch unter neuem Namen ein Erfolgsmodell
Kurzum: Die Bildungskarenz war und bleibt ein Erfolgsmodell – auch in der neuen Form der Weiterbildungszeit. Mit unseren Onlinekursen nutzt du die AMS-Förderung optimal, verbesserst deine Jobchancen und bist bestens auf die Zukunft der Weiterbildung in Österreich vorbereitet.
Wir sind für dich da!
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bit Weiterbildungszeit online
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